Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Stand: 30. Oktober 2026 · English

Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Softwareprodukte von Techno-Grafik Christian Lackner e.U., insbesondere Zip-Share, iTaskX, iMeetingX, InvoiceRenamer und ShareManager. Sie gilt, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde. Bereits vereinbarte Nutzungsrechte werden durch die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung nicht nachträglich eingeschränkt.

1. Anbieter und Vertragsgrundlagen

Techno-Grafik Christian Lackner e.U.
Weißenwolffstraße 14, 4221 Steyregg, Österreich
Firmenbuchnummer FN 310084g, Landesgericht Linz; UID ATU 24385902
Telefon: +43 732 640571
E-Mail für Fragen, Beschwerden und Ansprüche: info@techno-grafik.at

Maßgeblich sind der bei Vertragsabschluss beschriebene Funktionsumfang, die unterstützten Plattformen und Systemvoraussetzungen sowie das gewählte Angebot. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen dieser Vereinbarung vor; zwingende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall bestehen. Die Programme werden lizenziert, nicht mit ihren Urheberrechten verkauft. Diese Vereinbarung gewährt keine Rechte an anderen Produkten allein deshalb, weil sie hier ebenfalls genannt sind.

2. Umfang der Nutzungsrechte

Sie erhalten ein einfaches Nutzungsrecht an der erworbenen Software im vereinbarten Umfang. Erforderliche Installations-, Betriebs- und Sicherungskopien sind zulässig. An eigenen Dokumenten und Arbeitsergebnissen behalten Sie Ihre Rechte; diese Vereinbarung überträgt sie nicht an Techno-Grafik.

Käufe im App Store

Die grundsätzlich nicht übertragbare Lizenz gilt für Apple-Geräte, die Sie besitzen oder kontrollieren, im Rahmen der Nutzungsregeln der Apple Media Services. Zulässige Familienfreigabe und Volumenkäufe bleiben berücksichtigt. Ob ein bestimmtes Produkt, ein In-App-Kauf oder mehrere Plattformen umfasst sind, ergibt sich aus dem konkreten Store-Angebot.

Für Unternehmen und Bildungseinrichtungen sehen Apples Nutzungsregeln die Nutzung durch eine einzelne Person auf einem oder mehreren Geräten vor, die der Einrichtung gehören oder von ihr kontrolliert werden. Alternativ können mehrere Personen die App auf einem einzelnen gemeinsam genutzten Gerät verwenden, das der Einrichtung gehört oder von ihr kontrolliert wird. Jedes weitere gemeinsam genutzte Gerät benötigt eine eigene Lizenz. Daraus ergibt sich keine pauschale Berechtigung für sämtliche Beschäftigten und Geräte einer Einrichtung. Maßgeblich bleiben die einschlägigen Nutzungsregeln und gegebenenfalls die Bedingungen des Volumenkaufs.

Die nachfolgende Zwei-Geräte-Regel und die Beschränkung auf die gleichzeitige Nutzung an nur einem Gerät gelten ausschließlich für direkt erworbene Einzelplatzlizenzen und werden nicht auf App-Store-Käufe übertragen.

Direkt erworbene Einzelplatzlizenzen

Sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist, berechtigt eine Einzelplatzlizenz einen zugeordneten Nutzer zur Installation auf höchstens zwei Geräten, beispielsweise einem Desktopcomputer und einem Notebook. Die Software darf mit dieser Lizenz jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig verwendet werden. Eine Installation auf weiteren Geräten oder die gemeinsame Nutzung der Lizenz durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Bei einem Gerätewechsel ist die bisherige Installation zu entfernen, soweit andernfalls die zulässige Gerätezahl überschritten würde. Abweichende Firmen- und Mehrplatzlizenzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Die Regelung gilt für jede erworbene Einzelplatzlizenz gesondert. Werden mehrere Einzelplatzlizenzen erworben, darf jede Lizenz einem eigenen Nutzer zugeordnet werden. Jeder dieser Nutzer darf die Software auf höchstens zwei Geräten installieren und jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig verwenden. Eine Zusammenfassung der Installationsrechte zu einem frei verteilbaren Gerätepool ist damit nicht verbunden. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

Individuelle Firmen- und Mehrplatzlizenzen

Nutzerzahl, Gerätezahl, organisatorischer Einsatz, Laufzeit und gegebenenfalls besondere Bereitstellungsrechte werden im individuellen Angebot beziehungsweise Vertrag festgelegt. Die Zahlung für direkt erworbene Lizenzen erfolgt auf Rechnung zu den vereinbarten Bedingungen. Zusätzliche Nutzer oder Einsatzrechte sind gesondert zu vereinbaren; technische Installierbarkeit allein erweitert den Lizenzumfang nicht.

3. Testversion, Kauf, Abonnement und Wiederherstellung

Eine angebotene Testversion darf im dort beschriebenen Funktionsumfang und Zeitraum verwendet werden. Beginn, Dauer, Voraussetzungen und Verhalten nach Ablauf ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Kaufansicht. Eine Testversion allein verpflichtet nicht zum Kauf. Falls ein ausdrücklich abgeschlossenes Probeabonnement automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht, müssen Preis, Laufzeit und Kündigung vor dessen Abschluss ausgewiesen sein.

Ein Einmalkauf gewährt die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte ohne wiederkehrendes Entgelt für diesen Kauf. Er ist keine Zusage sämtlicher zukünftiger Hauptversionen, anderer Produkte oder einer unbegrenzten technischen Betreuung. Vereinbarte Leistungen und gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben erhalten. Abonnements verlängern sich nur nach den bei Abschluss ausgewiesenen Bedingungen; App-Store-Abonnements verwalten Sie bei Apple.

App-Store-Käufe und deren Wiederherstellung werden über Apple und den berechtigten Apple Account abgewickelt. Ein Kauf über einen Vertriebsweg gilt nicht automatisch für einen anderen. Plattformübergreifende Freischaltungen gelten nur, soweit sie Bestandteil des konkreten Angebots sind. Widerrufene oder erstattete Käufe können ihre zugehörige Freischaltung verlieren.

4. Zulässige Nutzung und Rechte Dritter

Sie dürfen die Software nicht ohne entsprechende Berechtigung weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten über den vereinbarten Nutzerkreis hinaus bereitstellen. Gesetzlich zwingende Übertragungs- und Erschöpfungsrechte bleiben unberührt. Schutzvermerke dürfen nicht entfernt und technische Lizenzbeschränkungen nicht rechtswidrig umgangen werden. Änderungen, Dekompilierung und Rückentwicklung sind nur zulässig, soweit das Gesetz oder eine ausdrückliche Vereinbarung sie erlaubt, insbesondere zur gesetzlich gestatteten Herstellung von Interoperabilität.

Für enthaltene Dritt- und Open-Source-Komponenten gelten die mitgelieferten Lizenzhinweise. Deren Rechte werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. Bei Nutzung externer Dienste sind deren einschlägige Bedingungen zu beachten.

5. Daten, Freigaben und externe Dienste

Sie entscheiden, welche Inhalte Sie verarbeiten oder weitergeben. Stellen Sie sicher, dass Sie dazu berechtigt sind, und wählen Sie geeignete Zugriffsrechte, Empfänger und Datensicherungen. Bei Kennwort- oder Vorlagenfreigaben können Empfänger Kopien behalten. Archivverschlüsselung verbirgt nicht zwangsläufig Datei- und Ordnernamen. Lokale Verarbeitung, Cloud-Abgleich, Netzwerkzugriffe und Versand unterscheiden sich je nach Produkt und Einstellung.

Erkennungs-, Benennungs-, Planungs- und Automatisierungsergebnisse sollten vor einer rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsamen Verwendung geprüft werden. Diese Sorgfaltshinweise schließen Ansprüche bei Softwaremängeln nicht aus. Die Programme ersetzen keine individuell erforderliche rechtliche, steuerliche oder fachliche Prüfung.

Externe Funktionen können einen eigenen Account, eine Verbindung oder Berechtigung voraussetzen. Für unsere vereinbarten Leistungen bleiben wir verantwortlich; eine pauschale Freistellung von Verantwortung für integrierte Dienste ist damit nicht verbunden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erläutert die Datenschutzerklärung. Ihre Kenntnisnahme ist keine Einwilligung in zusätzliche Datenverarbeitungen.

6. Updates und Support

Wir stellen die vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen bereit. Installieren Sie erforderliche Aktualisierungen nach entsprechender Information; gesetzliche Voraussetzungen für Folgen einer unterlassenen Installation bleiben maßgeblich. Eine jederzeitige Kompatibilität mit jeder künftigen Betriebssystemversion wird außerhalb vereinbarter oder gesetzlicher Pflichten nicht zugesagt. Support erhalten Sie über die oben angegebenen Kontaktdaten; besondere Reaktionszeiten gelten nur bei entsprechender Vereinbarung.

7. Gewährleistung, Haftung und Verbraucherrechte

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, einschließlich der einschlägigen Regeln für digitale Leistungen. Gesetzlich zustehende Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung werden nicht auf eine von uns frei wählbare Erstattung beschränkt. Eine zusätzliche freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde.

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden die Haftung für Personenschäden, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie zwingende Produkthaftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Individuelle Vereinbarungen mit Unternehmern gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

Gesetzliche Rücktritts- beziehungsweise Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Bei digitalen Inhalten kann ein solches Recht nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, insbesondere bei der erforderlichen ausdrücklichen Zustimmung, Kenntnisbestätigung und Vertragsbestätigung. Installation oder Annahme dieser Vereinbarung allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Die konkrete Belehrung wird im jeweiligen Bestellprozess bereitgestellt; diese EULA ersetzt sie nicht.

8. Ergänzende Bedingungen für den App Store

Der Lizenzvertrag besteht zwischen Ihnen und Techno-Grafik, nicht Apple. Techno-Grafik verantwortet App und Inhalte, Wartung, Support sowie Ansprüche wegen Produktmängeln, Datenschutz, Verbraucherschutz und Rechtsverletzungen. Apple schuldet keinen Support. Bei einem Gewährleistungsmangel können Sie Apple benachrichtigen; Apple erstattet den Kaufpreis der App. Weitere Gewährleistungspflichten Apples bestehen nur, soweit zwingendes Recht sie verlangt; die übrigen einschlägigen Ansprüche richten sich gegen Techno-Grafik.

Bei behaupteter Verletzung fremder Schutzrechte durch die App oder deren Nutzung obliegen Untersuchung, Verteidigung und Erledigung Techno-Grafik, nicht Apple. Sie bestätigen, weder in einem von einem US-Embargo erfassten oder von den USA als Terrorismus unterstützend eingestuften Land ansässig noch auf einer US-Sanktionsliste verbotener oder beschränkter Personen geführt zu sein. Apple und seine Tochterunternehmen sind begünstigte Dritte und können diese Vereinbarung nach Ihrer Annahme durchsetzen. Apples einschlägige Nutzungsregeln bleiben maßgeblich.

9. Laufzeit und Beendigung

Die Laufzeit folgt dem erworbenen Nutzungsrecht. Eine wesentliche Vertragsverletzung kann eine Beendigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen rechtfertigen; soweit erforderlich, ist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Ein einfaches Nichtinstallieren optionaler Funktionen oder ein Wechsel Ihrer Datenschutzentscheidung beendet keine bezahlte Lizenz. Nach wirksamer Beendigung sind die betroffenen Nutzungen einzustellen; eigene Dokumente bleiben Ihre Dokumente. Rechte auf Erstattung, Gewährleistung und Schadenersatz bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.

10. Recht, Sprache und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates erhalten, soweit sie nach den anwendbaren Kollisionsregeln gelten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmern wird, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Deutsch und Englisch sollen inhaltlich übereinstimmen; maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Sprache. Eine Übersetzung schränkt zwingende Rechte nicht ein. Unwirksame Bestimmungen werden durch das geltende Recht ersetzt; im Übrigen bleibt der Vertrag bestehen, soweit gesetzlich vorgesehen. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage; die Aktualisierung dieser Website allein ändert sie nicht.

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